Gesetzliche Krankenkassen: In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für ambulante Psychotherapie, wenn die Therapie von einem zugelassenen Psychotherapeuten (z. B. Diplom-Psychologen, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) durchgeführt wird.
Antrag auf Kostenübernahme: Klienten müssen oft einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, der in der Regel eine Erstdiagnose und ein Gutachten eines Facharztes oder Psychotherapeuten umfasst.
Behandlungsdauer: Die Anzahl der Sitzungen wird je nach individuellem Bedarf und Diagnose festgelegt. In der Regel werden bis zu 25 Sitzungen genehmigt, die bei Bedarf auf bis zu 60 Sitzungen erweitert werden können.
Kostenübernahme: Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen kann variieren. Viele Privatversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante Psychotherapie, jedoch sind die Bedingungen und die Höhe der Erstattung unterschiedlich.
Tarifbedingungen: Es ist wichtig, die individuellen Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherung zu prüfen, um zu klären, welche Leistungen abgedeckt sind und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.